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Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Die Stadtkasse der Stadt Fürth verwaltet und tätigt sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Stadt Fürth.
Die Daten der Hauptkonten der Stadtverwaltung lauten:
Stadtverwaltung Fürth:
Gebäudewirtschaft Fürth:
Stadtentwässerung Fürth:
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat bzw. Einzugsermächtigung können Sie der Stadtkasse eine schriftliche Genehmigung erteilen, regelmäßig oder einmalig Geld von Ihrem Konto für Grundabgaben, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kindergartengebühren usw. einzuziehen.
Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.
Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.