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Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte

Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.

Formulare

Ergänzung: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Ergänzung: Stadt Fürth

Die Stadtkasse der Stadt Fürth verwaltet und tätigt sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Stadt Fürth.

Die Daten der Hauptkonten der Stadtverwaltung lauten:

Stadtverwaltung Fürth:

  • Sparkasse Fürth: IBAN: DE93 7625 0000 0000 0000 18, BIC: BYLADEM1SFU
  • Postbank Nürnberg: IBAN: DE60 7601 0085 0002 6768 59, BIC: PBNKDEFFXXX

Gebäudewirtschaft Fürth:

  • Sparkasse Fürth: IBAN: DE78 7625 0000 0009 9995 33, BIC: BYLADEM1SFU

Stadtentwässerung Fürth:

  • Sparkasse Fürth: IBAN: DE13 7625 0000 0009 9998 30, BIC: BYLADEM1SFU

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat bzw. Einzugsermächtigung können Sie der Stadtkasse eine schriftliche Genehmigung erteilen, regelmäßig oder einmalig Geld von Ihrem Konto für Grundabgaben, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kindergartengebühren usw. einzuziehen.

Stand: 14.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration