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Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte

Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Erlangen

Ergänzung: Stadt Erlangen

Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Abt. Stadtkasse

Stadt Erlangen

Hausanschrift

Nägelsbachstraße 38
91052 Erlangen

Postanschrift

Nägelsbachstraße 38

91051 Erlangen

Leistungsdetails

Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Eine Stundung ist die Gewährung einer Ratenzahlung oder eines Zahlungsaufschubs. Stundungen können auf Antrag gewährt werden, wenn Forderungen nicht zum Fälligkeitstermin gezahlt werden können. Für die Dauer der Stundung können nach den gesetzlichen Vorgaben Zinsen anfallen. Der Stundungsbescheid ergeht kostenfrei.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Wenn Sie einen Antrag auf Stundung stellen möchten, finden Sie hier die zuständigen Stellen für verschiedene Forderungsarten:

  • Für Stundungsanträge bei Steuerforderungen und kommunalen Abgaben wenden Sie sich bitte an: Abteilung Gemeindesteuern in der Kämmerei
  • Anträge bezüglich Forderungen des Jobcenters richten Sie bitte an: EB EJC
  • Für Stundungen von Erschließungsbeiträgen ist zuständig: Eigenbetrieb EBE
  • Bei Anträgen zur Stundung von Abfallgebühren wenden Sie sich bitte an: EB 77
  • Für alle übrigen Forderungen ist Ihre Anlaufstelle: Stundungsstelle der Kämmerei
  • Anträge auf Zahlungserleichterungen bei Bußgeldern richten Sie bitte an: Rechtsamt

Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Ihr konkretes Anliegen zuständig ist, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns unter stundungen@stadt.erlangen.de

Ergänzung: Stadt Erlangen

  • Eine Entscheidung über Ihren Antrag ist erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen möglich.
  • Stundungen werden nur in begründeten Einzelfällen genehmigt.
  • Für die Dauer der Stundung können nach den gesetzlichen Vorgaben Zinsen anfallen.
  • Zum Ausdruck Ihrer Zahlungsbereitschaft können Sie bereits monatliche Teilzahlungen in der Ihnen möglichen Höhe leisten. Bei jeder Zahlung geben Sie bitte das im Betreff des Ursprungsbescheids genannte Kassenzeichen an.

Stand: 08.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration