Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Eine Stundung ist die Gewährung einer Ratenzahlung oder eines Zahlungsaufschubs. Stundungen können auf Antrag gewährt werden, wenn Forderungen nicht zum Fälligkeitstermin gezahlt werden können. Für die Dauer der Stundung können nach den gesetzlichen Vorgaben Zinsen anfallen. Der Stundungsbescheid ergeht kostenfrei.
Wenn Sie einen Antrag auf Stundung stellen möchten, finden Sie hier die zuständigen Stellen für verschiedene Forderungsarten:
Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Ihr konkretes Anliegen zuständig ist, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns unter stundungen@stadt.erlangen.de
Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.
Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.