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Deshalb befasst es sich nicht nur mit inhaltlichen Fragen zum Unterricht im Fach Sport, z. B. zum Fachlehrplan, sondern auch mit fächerübergreifenden und außerunterrichtlichen Bezügen. Themen von länderübergreifender Bedeutung werden im Rahmen der Kultusministerkonferenz der Länder behandelt, in der der Freistaat durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vertreten ist. Nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) sind für den öffentlichen Schulbau in Bayern grundsätzlich die kommunalen Körperschaften als Sachaufwandsträger zuständig. Das schulaufsichtliche Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ist gem. § 4 Abs. 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) bei den Regierungen angesiedelt.
Die Regierungen sind Ansprechpartner in Angelegenheiten des Schulsports. Ihre Aufgaben umfassen:
Im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie Informationen zum Schulsport, zu Sportlehrkräften, zu den Partnerschulen des Leistungssports sowie zu relevanten Rechtsgrundlagen (siehe "Weiterführende Links").