Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen