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Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall