Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg