Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
91205 Lauf a.d.Pegnitz