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Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung

Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Unterhalt / Beistandschaft

Öffnungszeiten

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Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

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Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

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86633 Neuburg a.d.Donau

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