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Leistungserbringer und Kostenträger in der Langzeitpflege können in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen die Schiedsstelle nach § 76 SGB XI (Schiedsstelle Soziale Pflegeversicherung) anrufen, wenn sie keine Einigkeit in Verhandlungen erzielen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
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