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Wenn Sie im Ausland leben und mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verzichtserklärung auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Sie ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.
Wenn Sie im Ausland leben, mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, können Sie eine Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Sofern der Verzicht genehmigt werden kann, wird Ihnen eine Verzichtsurkunde ausgehändigt.
Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn Sie unter anderem zu folgenden Berufsgruppen gehören:
es sei denn Sie leben dauerhaft seit mindestens 10 Jahren im Ausland.
Wenn Sie minderjährig sind stehen, können Sie nur mit Genehmigung des für Sie zuständigen deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht erforderlich, wenn die sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise der allein sorgeberechtigte Elternteil den Verzicht für sich und zugleich für das minderjährige Kind erklären beziehungsweise erklärt.
Für Ihre Erklärung können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.
Weitere Informationen erhalten Sie per Telefon, E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch von der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder beim Bundesverwaltungsamt (BVA).
Hinweise:
Von dem Verzicht zu unterscheiden ist die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit. Eine Entlassung kommt dann in Betracht, wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben möchten und hierzu zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.
Den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie schriftlich bei der zuständigen deutschen Auslandvertretung, online oder schriftlich direkt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) erklären.
Erklärungen auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Hinweis:
Wenn Sie in Deutschland wehrpflichtig sind, benötigen Sie die Zustimmung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) eingeholt.
Für die Verzichtserklärung müssen Sie einreichen:
Hinweise:
Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Für den Online-Antrag benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie im Online-Verfahren erst nach Antragsstellung ein.
Den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, direkt schriftlich oder online beim Bundesveraltungsamt (BVA) erklären.
Schriftliche Erklärung:
Online-Antragstellung
Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):
keine
Hinweis:
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen eventuell weitere Kosten entstehen können.
keine