Logo Bayernportal

Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Für Sie zuständig

Markt Schliersee - Ordnungsamt

Markt Schliersee

Hausanschrift

Rathausstr. 1
83727 Schliersee

Postanschrift

Postfach 146

83722 Schliersee

Telefon

+49 8026 6009-0

Leistungsdetails

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 02.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie