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Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Rathausplatz 1
83714 Miesbach
Postfach 29
83711 Miesbach
Rathausplatz 1
83714 Miesbach
Postfach 29
83711 Miesbach
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.