Logo Bayernportal

Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld

Hausanschrift

Von-Imhof-Straße 6
86836 Untermeitingen

Postanschrift

Von-Imhof-Straße 6

86836 Untermeitingen

Telefon

+49 8232 5009-0

Webseite

www.lechfeld.de

Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld

Hausanschrift

Von-Imhof-Straße 6
86836 Untermeitingen

Postanschrift

Von-Imhof-Straße 6

86836 Untermeitingen

Telefon

+49 8232 5009-0

Leistungsdetails

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 02.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie