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Asbesthaltige Materialien; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb

Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G21 – Bauarbeiterschutz, Asbestsanierung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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Heßstr. 130
80797 München

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