Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt. Die Fachkräfte des Jugendamts informieren Sie gerne über die Voraussetzungen und die grundsätzliche Ausgestaltung eines Pflegeverhältnisses sowie über die aktuelle Bedarfssituation vor Ort.
Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.