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Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
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Tannigweg 2
97456 Dittelbrunn
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97456 Dittelbrunn
Rudolf-Werner Straße 1
97490 Poppenhausen
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Gartenstraße 2
97526 Sennfeld
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97526 Sennfeld
Schulstr. 26
97525 Schwebheim
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Pestalozzistraße 11
97464 Niederwerrn
Pestalozzistraße 11
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Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt. Die Fachkräfte des Jugendamts informieren Sie gerne über die Voraussetzungen und die grundsätzliche Ausgestaltung eines Pflegeverhältnisses sowie über die aktuelle Bedarfssituation vor Ort.
Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.
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