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Mitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Bayerische Versorgungskammer - Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Leistungsdetails

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) ist zuständig für

  • Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern
  • Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.

Die BRAStV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitglieder der BRAStV erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Die Pflichtmitgliedschaft besteht während des gesamten Zeitraums der Mitgliedschaft in der Berufskammer (bei Patentanwälten während der Dauer des Bestehens des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich).

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Erhebungsbogen Daten übermittelt werden.

In sehr eingeschränktem Umfang besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.

  • Pflichtmitgliedschaft in einer der Rechtsanwaltskammern oder Steuerberaterkammern in Bayern
  • Pflichtmitgliedschaft in einer Patentanwaltskammer und einen Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz
  • Keine Berufsunfähigkeit

Nach Eintragung in der Berufskammer werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BRAStV übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BRAStV ist vom neuen Mitglied das Formular "Mitgliedschaftserhebungsbogen" auszufüllen und an die BRAStV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstandes benötigt.

Das Mitglied erhält von der BRAStV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

keine

keine

wenige Tage

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 22.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration