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Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung

Die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Abt. 5 - Gesundheitsamt

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Hausanschrift

Müller-Gnadenegg-Weg 1
86633 Neuburg a.d.Donau

Postanschrift

Postfach 1767

86622 Neuburg a.d.Donau

Telefon

+49 8431 57-500

Leistungsdetails

Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Überwachung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt unter Beteiligung der Bezirksregierung und der Experten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Stand: 05.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention