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Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.
und
14:00 Uhr - 17:30 UhrAm Freitagvormittag ist das Ordnungsamt nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.
Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn
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