Logo Bayernportal

Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Gemeinde Untersiemau

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 3
96253 Untersiemau

Postanschrift

Rathausplatz 3
96253 Untersiemau