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In die ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur solche Kraftfahrzeuge fahren, die bestimmte Mindestanforderungen bezüglich ihres Schadstoffausstoßes einhalten. Zum Nachweis muss das Fahrzeug über eine entsprechende Umweltplakette, auch Feinstaubplakette genannt, verfügen.
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
82317 Starnberg