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Immissionsschutz; Anzeige der Bestellung einer/eines Immissionsschutzbeauftragten und/oder Störfallbeauftragten

Wenn Sie für Ihren Betrieb oder Betriebsbereich einen Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten neu bestellen müssen oder sich in dessen Aufgabenbereich Änderungen ergeben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Landratsamt Günzburg

Fachbereich 43 - Immissionsschutz und Abfallrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
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Fr
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+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

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89312 Günzburg

Postanschrift

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