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Durch Inanspruchnahme von Eltern- und Familienbildungsangeboten sollen Eltern, alleinerziehende Mütter und Väter, Pflegeeltern sowie werdende Mütter und Väter in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden.
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
Tannigweg 2
97456 Dittelbrunn
Tannigweg 2
97456 Dittelbrunn
Rudolf-Werner Straße 1
97490 Poppenhausen
Rudolf-Werner Straße 1
97490 Poppenhausen
Gartenstraße 2
97526 Sennfeld
Gartenstraße 2
97526 Sennfeld
Schulstr. 26
97525 Schwebheim
Schulstr. 26
97525 Schwebheim
Pestalozzistraße 11
97464 Niederwerrn
Pestalozzistraße 11
97464 Niederwerrn
Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Winzererstr. 9
80797 München
Postfach 401140
80711 München
Eltern leisten mit der Erziehung ihrer Kinder einen unverzichtbaren, nicht zu ersetzenden Beitrag für die positive Entwicklung ihrer Kinder und für die Zukunft unserer Gesellschaft.
Der Bedarf an Information, Rat und Unterstützung in Fragen der Erziehung ihrer Kinder hat bei den Eltern wesentlich zugenommen. Eltern- und Familienbildung soll dazu beitragen, dass Eltern, alleinerziehende Mütter und Väter, Pflegeeltern sowie werdende Mütter und Väter in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Eltern sollen so ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können.
Folgende Eltern- und Familienbildungsangebote stehen vor Ort zur Verfügung:
Web-Coachings „familienst@rk“
Die Web-Coachings richten sich an Eltern und greifen Themen rund um Erziehung, Familie und Partnerschaft auf. Eltern können im Live-Chat ihre Fragen stellen und erhalten Antworten und Tipps von Experten. Alle Infos zu den Web-Coachings sind abrufbar auf der Website familienland.bayern.deWenn Sie zusammen mit Ihren Kindern an einem Wochenendseminar teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung beantragen.
Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.