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Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Für Notfallsanitäter und Pflegeberufe bestehen teilweise eigene Seiten (s. unten bei „Verwandte Themen“).

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes

Öffnungszeiten

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Die allgemeinen Besuchszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach persönlicher Vereinbarung

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