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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 53 Gewerberecht, Rechtsfragen des Gesundheits- und Veterinärwesens

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