Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
            Bischof-Arn-Platz 1
            
            84435 Lengdorf
        
                Bischof-Arn-Platz 1
                
                84435 Lengdorf