Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Postfach 3260
95004 Hof