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Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
13:00 Uhr - 15:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Rathausplatz 3
84051 Essenbach
Postfach 1153
84049 Essenbach