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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Gemeinde Haidmühle

Bauamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Bischofsreut 60
94145 Haidmühle

Postanschrift

Bischofsreut 60
94145 Haidmühle