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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Verkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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Beethovenstraße 7
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Postanschrift

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92207 Amberg