Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Postfach 1449
85555 Ebersberg