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Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim
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83004 Rosenheim