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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Markt Wegscheid

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktstraße 1
94110 Wegscheid

Postanschrift

Postfach 10 39
94108 Wegscheid