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Berufliche Schule; Beantragung eines Gastschulbeitrages oder Kostenersatzes für Gastschüler

Der Freistaat Bayern gewährt Schulaufwandsträgern für Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichem Beschäftigungsort außerhalb des Schulsprengels der jeweiligen beruflichen Schule eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Beschulung in Form des Kostenersatzes.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift

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