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Berufliche Schule; Beantragung eines Gastschulbeitrages oder Kostenersatzes für Gastschüler

Der Freistaat Bayern gewährt Schulaufwandsträgern für Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichem Beschäftigungsort außerhalb des Schulsprengels der jeweiligen beruflichen Schule eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Beschulung in Form des Kostenersatzes.

Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 44 – Schulorganisation, Schulrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Terminvereinbarung

Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

Hausanschrift

Gestütstraße 10
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
84023 Landshut