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Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und in Sonderfällen bleibeberechtigten Ausländern zuständig.
Telefon +49 (0)911 2352-128
Telefon +49 (0)911 2352-129
Telefon +49 (0)911 2352-133
Telefon +49 (0)911 2352-134