Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Staat fördert die Schaffung von Mietwohnungen für in der Wohnraumförderung berechtigte Wohnungsuchende und den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich "Verwandte Themen".
Bitte wenden Sie sich wegen näherer Auskünfte und zur Antragstellung an die dort genannten zuständigen Behörden.
Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung.
Der Freistaat Bayern fördert die gebundene Menge an Kohlenstoffdioxid für den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden und Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise.
Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufende Zuschüsse (Zusatzförderung).
Der Freistaat fördert den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß dem SGB XI nach den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm.