Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Röntgenstr. 1
84030 Landshut
Röntgenstr. 1
84030 Landshut
Bischof-Wolfger-Str. 13
94032 Passau
Bischof-Wolfger-Str. 13
94032 Passau
"Öffentliche Waage
Wägebereich von ... kg bis ... kg";
Dem Wort "Waage" können Hinweise auf die Art der Waage, ihren Verwendungszweck oder ihren Inhaber beigefügt werden.
Wer eine öffentliche Waage verwendet, hat sicherzustellen, dass das Wägeergebnis durch Unterschrift desjenigen bescheinigt wird, der dieses selbst ermittelt hat. Folgende Angaben müssen in der Bescheinigung enthalten sein:
Wer eine öffentliche Waage verwendet, hat bei Wägungen sicherzustellen, dass
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr (z. B. im Handel), in der Medizin, im Arbeits- und Umweltschutz und bei der Polizei verwendet werden, müssen geeicht werden.