Logo Bayernportal

Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

Für Sie zuständig

Landratsamt Haßberge - K1 Tiefbauverwaltung

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).

Stand: 11.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr