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Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neu-Ulm - FB 22 - Straßenverkehr und Fahrerlaubnisrecht

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).

Stand: 11.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr