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Schulen; Schulärztliche Beratungen

Personensorgeberechtigte und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.

Für Sie zuständig

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Hausanschrift

Töginger Straße 18
84453 Mühldorf a.Inn

Postanschrift

Postfach 1474

84446 Mühldorf a.Inn

Telefon

+49 8631 699-0

Webseite

www.lra-mue.de

Leistungsdetails

Die Gesundheitsämter beraten Eltern schulärztlich. Ggf. werden Unterlagen des behandelnden Arztes angefordert. Im Bedarfsfall werden weitere fachärztliche Maßnahmen bzw. Gesundheitsförderungsangebote empfohlen. Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte berät auf Wunsch auch Schulen zu Fragen der Schulfähigkeit und altersgemäßem Entwicklungsstand.

Schulleitung, Beratungslehrer und Eltern können formlos, aber schriftlich um eine schulärztliche Beratung bitten. Aus dem Antrag muss der Grund für die schulärztliche Beratung ersichtlich sein.

Stand: 09.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention