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Wenn Sie zusammen mit Ihren Kindern an einem Wochenendseminar teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich grundsätzlich an alle Eltern. Sie bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen.
Für Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende, die als Wochenendseminare (Freitag, Samstag, Sonntag) durchgeführt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung gewährt werden.
Die Förderung der Teilnahme an Wochenendseminaren ist einkommensabhängig. Das jährliche Nettoeinkommen der Familie muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:
Eine Einkommensprüfung entfällt, wenn die Familie bzw. der Haushaltsvorstand Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht.
Die staatliche Zuwendung beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 EUR für jedes berücksichtigungsfähige Kind und bis zu 30,50 EUR für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen.
Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern sind zuständig für die Durchführung der Angebote. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist zuständig für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung der staatlichen Zuwendung.
Auf dem Kontoauszug müssen nur der Name des Kontoinhabers, der Buchungstag des Kindergeldes, der Kindergeldbetrag und als Verwendungszweck das Kindergeld ersichtlich sein. Alle weiteren Daten des Kontoauszugs dürfen geschwärzt werden.
keine
Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars gestellt werden.
Die Auszahlung der Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die Bestätigung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des bewilligten Seminars eingereicht wurde.
Eine verbindliche Buchung darf nun nach Bestätigung des Antragseingangs durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgen, ohne dass dies für die Förderung schädlich ist. Der Zugang des Zuwendungsbescheides muss nicht mehr abgewartet werden.
Eine Förderzusage ist mit der Bestätigung des Antragseingangs jedoch nicht verbunden; diese erfolgt ausschließlich mit dem Zuwendungsbescheid nach Abschluss der erforderlichen.
Die Zuwendung wird nach der Bildungsmaßnahme ausbezahlt. Eine Vorauszahlung oder Abtretung des Zuschusses ist nicht möglich, auch nicht an den Veranstalter oder an eine andere Person.
Widerspruchsverfahren (fakultatives), verwaltungsgerichtliche Klage
Durch Inanspruchnahme von Eltern- und Familienbildungsangeboten sollen Eltern, alleinerziehende Mütter und Väter, Pflegeeltern sowie werdende Mütter und Väter in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden.
Wenn Sie zusammen mit Ihren Kindern verreisen möchten und sich für einen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte entscheiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.