Logo Bayernportal

Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Referat 1 - Haupt- und Personalverwaltung

Anzahl: 1