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Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.

Formulare

Für Sie zuständig

Stadt Lauf a.d.Pegnitz

Stadt Lauf a.d.Pegnitz

Hausanschrift

Urlasstr. 22
91207 Lauf a.d.Pegnitz

Postanschrift

Postfach 100244

91205 Lauf a.d.Pegnitz

E-Mail

info@lauf.de

Telefon

+49 9123 184-0

Webseite

www.lauf.de

Leistungsdetails

Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

 

 

  • Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken

    Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.

Stand: 30.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat