Logo Bayernportal

Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen (Alkoholausschank), kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim

Anzahl: 1