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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen (Alkoholausschank), kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Gemeinde Leiblfing

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Schulstr. 6
94339 Leiblfing

Postanschrift

Schulstr. 6
94339 Leiblfing