Logo Bayernportal

Gaststättenerlaubnis; Beantragung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Landratsamt Nürnberger Land - SG 33 - Sicherheits- u. Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz, Wahlangelegenheiten

Stand: 01.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus