Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betreiben, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.
Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen