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Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betreiben, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Postfach 2040
89210 Neu-Ulm