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Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.
Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.
Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die Verdienstmedaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Wohl oder das Ansehen der Stadt verdient gemacht haben.
Persönlichkeiten, die durch hervorragende Leistungen auf den Gebieten der Kunst, der Kultur, der Wissenschaft, des Sozialwesens, des Sports, der Umwelt oder des öffentlichen Lebens das Wohl oder das Ansehen der Stadt in besonderer Weise gemehrt haben.
Die Stadt Rosenheim verleiht an Persönlichkeiten, Institutionen oder Unternehmen, die besonders hervorragende Verdienste um die Wirtschaft des Wirtschaftsraumes Rosenheim geleistet und damit den Namen Rosenheim als Marke nach vorne gebracht haben den Wirtschaftspreis der Stadt Rosenheim.
Die Stadt Rosenheim würdigt Unternehmen und Persönlichkeiten, die besondere Ausbildungsleistungen erbringen oder sich um die berufliche Bildung verdient machen, druch die Verleihung des "Martha Paffenberger-Ausbildungspreises" der Stadt Rosenheim
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.
Der Preis soll Motivation und Anerkennung für die Leistungsbereitschaft, Innovationsfähigkeit, Flexibilität und Kreativität im Bereich der Wirtschaft sein. Hierzu gehören neben den direkten wirtschaftlichen Leistungen vor allem auch "sekundäre" Wirtschaftsleistungen, z. B. Umweltschutz, Engagement auf wirtschaftlichem, sozialem oder kulturellem Gebiet usw. Das auszuzeichnende Unternhmen soll sich seit mindestens fünf Jahren erfolgreich auf dem Markt behauptet haben.
Die Dauer der Ausbildungstätigkeit, die Anzahl der Ausgebildeten, Ausbildungserfolg und die im Zusammenhang mit der Ausbildung ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit werden bei der Entscheidung über die Preisvergabe beachtet. Besonders zu berücksichtigen ist die Ausbildung von Behinderten, Lernbeeinträchtigten, ausländischen Jugendlichen, Mädchen in Männerberufen und von Jungen in Frauenberufen.
Die Überreichung des Wirtschaftspreises erfolgt in würdiger Form verbunden mit einer schön gestalteten Urkunde. Der Wirtschaftspreis wird im Rahmen einer regelmäßig öffentlichen Veranstaltung durch die Oberbürgermeisterin verliehen.
Die Überreichung des Ausbildungspreises erfolgt in würdiger Form verbunden mit einer kalligrafisch gestalteten Urkunde.
Der Ausbildungspreis wird im Rahmen einer regelmäßig öffentlichen Veranstaltung durch die Oberbürgermeisterin verliehen.
Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.